Migrationserstberatung und Allgemeine Sozialberatung | |||||||
Mit In-Kraft-Treten des Neuen Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 werden die beiden bisher bestehenden Beratungsprogramme für Erwachsene - die Ausländersozialberatung und die Beratungsstellen für erwachsene Spätaussiedler - zu einer Migrationserstberatung zusammengefasst, die in den ersten drei Jahren nach Einreise vom Bund gefördert wird. ![]() Der Migrationssozialdienst der Arbeiterwohlfahrt bietet seit Beginn diesen Jahres die Migrationserstberatung an. Die Aufgabe der Migrationserstberatung wird es, nach dem Gesetz, sein, gemeinsam mit den Einwanderern/Einwanderinnen einen individuellen Integrationsplan zu erarbeiten und dessen Umsetzung zu begleiten. Das Verfahren des "Case-Management" wird zum zentralen Handwerkszeug der Beraterinnen und Berater, dessen Qualität mit dem KiDaMi - Kundendatenprogramm dokumentiert wird. Die Stärken des Migrationssozialdienstes in diesem Gebiet sind unsere langjährige Beratungstätigkeit bei Problemen der Migration und ihren Folgen, unsere Interkuturelle Kompetenz und dass wir in den Beratungsgesprächen bei Bedarf verschiedene Sprachen wie z.B. Türkisch, Russisch, Polnisch, Englisch, Französisch abdecken können. Außerdem führen wir vorerst unser bisheriges Angebot Sozialberatung weiter, obwohl wir öffentlich keine finanzielle Unterstützung bekommen:
![]() Unsere Beratungszeiten:
Unser Angebot der Interkulturellen Mediation unterstützt Migranten/Migrantinnen bei der Bewältigung von Konflikten in der Schule, in der Familie, am Arbeitsplatz und mit der Nachbarschaft. Durch die Kooperation mit dem Kinderparadies Bamberg e.V. ist eine kostengünstige Kinderbetreuung während des Beratungsgesprächs möglich. | |||||||