„Den Sozialstaat mit Weitblick für alle Menschen stärken“

 

München, 21. April 2026. AWO-Doppelspitze Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl priorisieren Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2026/2027.

Heute beginnen im Bayerischen Landtag die Beratungen für den Doppelhaushalt 2026/2027. „Gerade vor dem Hintergrund der allgemein knappen Kassenlage ist es für den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt unabdingbar, in den nächsten drei Tagen Entscheidungen mit Weitblick zu treffen und den Sozialstaat zu stärken, damit alle Menschen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in unserer Gesellschaft nicht abgehängt werden und sich insbesondere Kinder und Jugendliche gleichberechtigt entwickeln können. Außerdem ist es wichtig, dass Menschen in Not wie beispielsweise gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder endlich die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

In einer Stellungnahme hat die AWO in Bayern Prioritäten für den Doppelhaushalt 2026/2027 zusammengefasst und berechnet, in welche Bereiche auf keinen Fall weniger, sondern mehr staatliche Mittel fließen müssen (s. Anhang). Die wichtigsten Punkte daraus:

  1. Längst nicht allen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern kann aktuell aus ihrer Situation geholfen werden. Um den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für sie umsetzen zu können, müssen die Mittel deutlich aufgestockt werden, damit das vorhandene Hilfesystem flächendeckend und qualitativ ausgebaut werden kann.
  2. Damit die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche unsere Zukunft sind, kein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, müssen mehrere individuelle Angebote ohne Wenn und Aber umgesetzt und besser gefördert werden. Dazu gehören der Rechtsanspruch auf eine inklusive Ganztagsschule ebenso wie sozialverträgliche Elternbeiträge für die Kita.
  3. Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und benötigen dann pflegerische Unterstützung. Diese muss durch ausreichendes Fachpersonal gesichert werden und die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen müssen sie sich leisten können.
  4. Menschen mit seelischen Behinderungen müssen dieselbe Unterstützung erfahren wie Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen. Das ist aktuell nicht der Fall, wenn beispielsweise Einrichtungen für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung nicht gefördert werden. Dies gilt es unter anderem zu ändern.

 

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