Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Herbst 2026: Träger benötigen dringend Planungssicherheit

Gemeinsame Pressemitteilung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, LAG JSA Bayern und des Bayerischen Jugendrings

München, 29. Juni 2026 – Wenige Wochen vor Ende des Schuljahres und wenige Monate vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder liegt die angekündigte Anpassung der staatlichen Förderpauschalen für den Offenen Ganztagsschulbetrieb (OGTS) in Bayern weiterhin nicht vor. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sehen dadurch ihre Planungs- und Finanzierungssicherheit für das Schuljahr 2026/27 erheblich beeinträchtigt.

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 tritt der bundesgesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sind an der Umsetzung dieses wichtigen bildungs- und familienpolitischen Vorhabens seit Jahren engagiert und verantwortungsvoll beteiligt. Voraussetzung für eine verlässliche Umsetzung ist jedoch eine rechtzeitige und auskömmliche Finanzierungsgrundlage der Angebote.

Finanzierung des Offenen Ganztags in Bayern

Der Offene Ganztagsschulbetrieb in Bayern wird gemeinschaftlich durch den Freistaat Bayern und die Kommunen finanziert. Für Familien ist das Angebot grundsätzlich beitragsfrei. Die Träger vor Ort – Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützige Vereine und kirchliche Einrichtungen – übernehmen vielerorts die operative Umsetzung. Sie stellen Personal ein, entwickeln pädagogische Konzepte und gewährleisten eine verlässliche Betreuung der Kinder außerhalb des Unterrichts.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) hat in den vergangenen Jahren wichtige Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Offenen Ganztags geschaffen. Dazu gehören unter anderem die Anpassung bestehender Regelungen sowie die Ausweitung der Angebote auf fünf Betreuungstage pro Woche. Darüber hinaus wurde eine Überarbeitung der Finanzierung angekündigt, um den gestiegenen Anforderungen und längeren Betreuungszeiten Rechnung zu tragen.

Eine konkrete Festlegung der Förderpauschalen für das kommende Schuljahr steht bislang jedoch noch aus.

Fehlende Planungssicherheit für Träger

Die Träger befinden sich derzeit in einer Situation, in der Personalplanungen, Vertragsabschlüsse und Abstimmungen mit Schulen und Kommunen für das kommende Schuljahr vorgenommen werden müssen, ohne die finanziellen Rahmenbedingungen zu kennen.

Andreas Manglkammer, Geschäftsbereichsleitung Schulbezogene Sozialarbeit des iSo e.V. Bamberg, erklärt:

„Aufgrund der noch ausstehenden Budgetentscheidungen für die Ganztagsbetreuung im kommenden Schuljahr sehen wir uns als Träger aktuell mit erheblichen Planungsunsicherheiten konfrontiert – bei bestehenden Arbeitsverträgen und nur wenige Monate vor dem Start des neuen Schuljahres. Wir verstehen uns als verlässlicher Partner für Regierungen, Kommunen, Schulen und Familien und wünschen uns daher Entscheidungen, die frühzeitig getroffen werden und eine verlässliche Planung ermöglichen.“

Besondere Herausforderungen für kleinere Träger

Vor allem kleine und mittlere Träger stehen angesichts der ausstehenden Finanzierungsentscheidungen vor besonderen Herausforderungen. Sie verfügen häufig nur über begrenzte finanzielle Rücklagen und können zusätzliche Belastungen nur eingeschränkt auffangen.

Andrea Stapper, Geschäftsführerin des Netzwerk e.V. für Kinder und Jugendliche in Hirschaid, beschreibt die Situation wie folgt:

„Wir sind ein kleiner Kinder- und Jugendhilfeverein und Träger von drei Ganztagsschulen. Wir betreuen derzeit etwa 350 Schüler*innen. Die Familien dieser Kinder benötigen Sicherheit in der Betreuung, die wir gerade nicht geben können. Denn wir können ihnen keine Zusagen machen, die finanziell nicht haltbar sind. Diese Zwickmühle ist untragbar, wir brauchen jetzt Klarheit, mit der wir weiter ein verlässlicher Kooperationspartner sein können“

Gerade in ländlichen Regionen und kleineren Kommunen sind kleine und mittlere Träger häufig zentrale Partner bei der Umsetzung des Ganztagsangebots. Verzögerungen bei der Finanzierungsplanung können daher unmittelbare Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Verlässlichkeit dieser Betreuungsangebote haben.

Freie Wohlfahrtspflege fordert zeitnahe Entscheidung

Die Freie Wohlfahrtspflege Bayern betont, dass die erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung eine enge und verlässliche Zusammenarbeit aller Beteiligten voraussetzen. Sven Göpel, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, erklärt:

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiges Signal für Familien in Bayern. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege leisten einen wesentlichen Beitrag zu seiner Umsetzung. Dafür benötigen sie jedoch verlässliche und rechtzeitig kommunizierte finanzielle Rahmenbedingungen. Wir appellieren daher an den Freistaat Bayern, die angekündigten Förderpauschalen zeitnah bekanntzugeben und auch künftig frühzeitig für Planungssicherheit zu sorgen.“

 

Kontakt für Rückfragen:

Freie Wohlfahrtspflege Bayern
Gabriele Dorby, Der Paritätische in Bayern
Leitung Kommunikation
Tel.: 089-30611-245
gabriele.dorby@paritaet-bayern.de

LAG Jugendsozialarbeit Bayern
Barbara Klamt
Vorsitzende
Tel.: 089-159187-79
barbara.klamt@elkb.de

Bayerischer Jugendring
Christian Schroth
Grundsatzreferent, Büro des Präsidenten
Tel.: 089-51458-72
schroth.christian@bjr.de

iSo – Innovative Sozialarbeit
Matthias Gensner 
Geschäftsführer
Tel.: 0951-917758-10 | 0152-53148088
matthias.gensner@iso-ev.de 
www.iso-ev.de

Netzwerk e.V. für Kinder und Jugendliche
Andrea Stapper
Geschäftsführerin
Tel.: 09543-44311-132 | 09543-44311-0
a.stapper@netzwerk-hirschaid.de 
www.netzwerk-hirschaid.de/

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